Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Thummernicht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen. Aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung und auch Spezialisierung im Arbeitsrecht kennt RA Thummernicht die arbeitsrechtlichen Probleme insbesondere bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abfindungen, Vergütungsansprüchen, Weihnachtsgeld u. a. bestens.

Gerne vereinbart RA Thummernicht mit Ihnen ein ausführliches Erstberatungsgespräch und führt, falls erforderlich, für Sie sämtliche weiteren Verhandlungen und den Schriftverkehr.

Bitte beachten Sie vor allem die bei Kündigungen einzuhaltenden Fristen und informieren Sie sich deshalb rechtzeitig. Uns allen ist der Satz bekannt: „Wer zu spät kommt …“

Für Arbeitnehmer gilt es im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Frist für Kündigungsschutzklage
  • Arbeitslosmeldung bei Kündigung


Für Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer kündigen oder z. B. abmahnen wollen, gilt vor dem entsprechenden Handeln ebenfalls einiges zu beachten, um später nicht in einem Prozess belehrt zu werden, dass man bestimmte gesetzliche Voraussetzungen nicht beachtet hat wie z. B.:

  • Kündigungsfristen
  • Schriftformerfordernisse
  • Besonderheiten bei außerordentlichen Kündigungen
  • Sozialauswahl etc.
  • Abmahnung