Das Bußgeld-Punktesystem
Seit 01.05.2014 wurde das Verkehrszentralregister in das Fahreignungsregister überführt und seitdem gilt eine neue Punkteregelung.
Bei acht Punkten muss der Führerschein “abgegeben” werden. Seit 01.05.2014 gilt auch eine neue Tilgungsfrist von nunmehr 2 1/2 Jahren bei den meisten Bußgeldsachen sowie fünf Jahre bei Verkehrsstraftaten und/oder Fahrverboten.
Sollten Sie konkrete Fragen zu “Ihrem Punktestand” haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit unserem Rechtsrat zur Verfügung und erfragen Ihren Punktestand beim Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.